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Testament

Viele Menschen halten in ihrem Testament Wünsche zur Art ihrer Bestattung fest. Leider werden Testamente häufig erst gefunden, wenn die Bestattung schon stattgefunden hat. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, Ihre Wünsche auf wirksame Weise festzuhalten. Erste Informationen finden Sie auch auf dieser Website im Kapitel Vorsorge.

Tatsächlich ist das Testament dafür vorgesehen, Ihr Erbe zu regeln. Wenn Sie eine andere Verteilung Ihres Erbes wünschen als die vom Gesetz vorgesehene, sollten Sie diese Wünsche unbedingt in einem Testament festhalten. Gerade auch, wenn mit dem Erbe bestimmte Anweisungen oder letzte Wünsche Ihrerseits verbunden sind oder aber, wenn die gerechte Aufteilung des Erbes kompliziert ist, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Pflichtteil.

Bei der Vererbung von größeren Vermögen oder bei der Weitergabe von Unternehmen sollten Sie zudem einen Steuerberater zu Rate ziehen, um steuerliche Mehrbelastungen der Erben nach Möglichkeit zu vermeiden. In jedem Fall ist die Beratung durch einen Juristen oder einen Notar sinnvoll.

Ein Testament ist nur dann rechtsverbindlich, wenn es den gesetzlichen Vorschriften zufolge verfasst wurde. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Informationsbroschüre „Erben und Vererben“ des Bundesjustizministeriums.

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