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Organspende

Die Organspende erfolgt in Deutschland nur bei vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung eines Menschen. Liegt diese Erklärung nicht vor, müssen nach der eindeutigen Feststellung des Hirntods die nächsten Angehörigen diese Entscheidung treffen. Eine äußerst belastende Situation, nicht nur für die Angehörigen, sondern auch für die Ärzte, die die Hinterbliebenen in einer so schweren Stunde mit einer solchen Frage konfrontieren müssen – im Wissen darum, dass viele Schwerstkranke verzweifelt auf ein Spenderorgan warten.

Wer zu Lebzeiten einen Organspendeausweis ausfüllt und bei sich trägt, schafft hierüber Klarheit und befreit so seine Angehörigen von dieser schweren Entscheidung. Dabei kann man eine generelle Einverständniserklärung zur Organ- und Gewebespende erklären oder aber festlegen, welche Organe man spenden und welche man nicht spenden möchte. Ebenso kann man mit dem Organspendeausweis einer Organ- und Gewebespende ausdrücklich widersprechen. Auch dies bedeutet im Zweifelsfalle also Klarheit für Hinterbliebene und Ärzte.

Einen Organspendeausweis und weitere Informationen hierzu erhalten Sie über den Link der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

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