Patientenverfügung
Jeder Mensch kann durch einen Unfall, hohes Alter oder eine Krankheit in die Lage geraten, seinen Willen nicht mehr selbst ausdrücken zu können. Mit der Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen und Behandlungen Sie in bestimmten Krankheitssituationen wünschen oder ablehnen. Mit einer solchen Verfügung schaffen Sie Klarheit über die Wünsche, die Ihre medizinische Versorgung betreffen, entlasten so Ihre Angehörigen und Ärzte und geben ihnen eine rechtlich verbindliche Handlungsanweisung für den Fall, dass Sie selbst diese Wünsche nicht mehr äußern können.
Textbausteine zum Verfassen einer Patientenverfügung und weitere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt des Bundesjustizministeriums.