Dauergrabpflege
Gerade wenn Ihre Angehörigen weit weg wohnen oder Sie Sorge haben, dass sich Ihre Nachkommen später durch die notwendige Grabpflege belastet fühlen könnten, ist es sinnvoll, die Grabpflege selbst im Voraus zu regeln. Wie bei der Bestattungsvorsorge können Sie hierfür einen Vertrag abschließen, der die langjährige Grabpflege eines bereits bestehenden oder aber zukünftigen Grabes durch eine Gärtnerei regelt.
Die Kosten richten sich nach den von Ihnen gewünschten Leistungen und nach der Laufzeit des Vertrags. Der dafür vereinbarte Betrag wird als Einmalzahlung auf einem Treuhandkonto verzinslicht angelegt. Von diesem Kapital wird dann bei Wirksamwerden des Vertrags der Friedhofsgärtner bezahlt. Seine Leistungen unterliegen dabei der regelmäßigen Kontrolle durch die Dauergrabpflege-Einrichtung. Gerne beraten wir Sie hierzu und stellen Ihnen die Leistungen der Gärtnerei Blumen DEBUS vor.